Name und Kontaktdaten natürliche Person/juristische Person/Behörde/Einrichtung etc.
Name MTV v. 1862 Bad Gandersheim e.V.
Straße Bismarckstr. 5
Postleitzahl 37581
Ort Bad Gandersheim
Telefon 0 175-32 46 106
E-Mail-Adresse
Internet-Adresse www.mtv-badgandersheim.de
Angaben zum ggf. gemeinsam mit diesem Verantwortlichen
Name Klaus Dörries
Straße Rehwiese 9
Postleitzahl 37581
Ort Bad Gandersheim
Telefon 0 53 82 47 00
E-Mail-Adresse
Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
Name und Kontaktdaten natürliche Person/juristische Person/Behörde/Einrichtung etc.
Name Lutz Bodes
Straße Rehwiese 8
Postleitzahl 37581
Ort Bad Gandersheim
Telefon 0 53 82 - 93 24 48
E-Mail-Adresse
Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten * (Art. 37 DS-GVO)
Anrede Titel
Name, Vorname
Straße
Postleitzahl
Ort
Telefon
E-Mail-Adresse
Zwecke der Verarbeitung (DS-GVO Art. 30, Abs. 1, lit. b)
2.1 Mitgliederverwaltung
a) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten von Mitgliedern des Vereins zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses - hier: Mitgliedschaft im Verein.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6, Abs. 1, lit. b DS-GVO.
c) Betroffene Personen: Mitglieder des Vereins, Kursteilnehmer
a) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten von haupt- und nebenamtlich Beschäftigten des Vereins– hier: Arbeits- bzw. Beschäftigungsvertrag mit dem Verein (Personalakten)
b) Rechtsgrundlage: Art. 6, Abs. 1, lit. b DS-GVO; § 26 BDSG (neu)
c) Betroffene Personen: Fest angestelltes Personal, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Mitarbeiter und Übungsleiter.
2.4 Gehalts- und Honorarabrechnung (derzeit nicht relevant)
a) Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten von haupt- und nebenamtlich Beschäftigten des Vereins zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung sozial- und steuerrechtlicher Bestimmungen
b) Rechtsgrundlage: Art. 6, Abs. 1, lit. b DS-GVO; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG; §§ 2 u. 3. DEÜV; (…)
c) Betroffene Personen: Fest angestelltes Personal, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte.
3.Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung gemäß Art. 32 DS-GVO
Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Verein geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu zählen folgende Maßnahmen:
Der Server mit den Daten der Vereinsverwaltung befindet sich in einem abschließbaren Raum. Der Zugang ist nur für ausgewählte Personen gestattet (Vorstand). Der elektronische Zugang zum Server ist passwortgeschützt und nur ausgewählten Personen (IT-Administrator, benannte Vorstandsmitglieder,) gestattet.
Die Daten auf dem Server werden regelmäßig (monatlich) mit einem Backup-System gesichert.
Die Sicherheit und Belastbarkeit des vereinsinternen EDV-Systems wird regelmäßig (monatlich) überprüft. Zuständig ist der/die Vorsitzende, als vom Vorstand benannte/r IT-Administrator/in
Die EDV-Arbeitsplätze (PC, Laptop) sind nicht öffentlich zugänglich und befinden sich in abschließbaren Räumen. Der elektronische Zugang zu diesen Arbeitsplätzen ist passwortgeschützt und nur den Vorstandsmitgliedern sowie dem/der IT-Administrator/in gestattet.
Akten in Papierform (Mitgliederdaten, Personalakten) sind in abschließbaren Räumen sowie abschließbaren Schränken untergebracht. Der Zugang ist nur dem Vorstand gestattet.
Personen, die im Verein regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (Vorstand, Abteilungsleiter, Mitarbeiter, Trainer, werden regelmäßig (jährlich) zu Datenschutz-Themen geschult.
Personen, die im Verein regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (Vorstand, Abteilungsleiter, Mitarbeiter, Trainer, müssen eine Datenschutzerklärung unterschreiben, die Datenschutzregelungen enthält und die betroffenen Personen auf Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.
Der Verein hat keine/n Datenschutzbeauftragte/n gemäß Art. 37 – 39 DS-GVO benannt. Kontakt:
Die Wirksamkeit des Sicherheitskonzeptes, das die vorgenannten Maßnahmen enthält, wird regelmäßig (jährlich) überprüft und bewertet. Zuständig ist der/die Vorsitzende oder ein Datenschutzbeauftragter.