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Reha-Sport

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.

 

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)


Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel ein- bis zweimal pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´

Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden (Quelle: Wikipedia)

 

Haben Sie eine Verordnung bekommen? Sprechen Sie uns gerne hierzu hier an!

Meldungen


02. 01. 2020: Aufgrund der Sperrung der Sporthalle 5 Gymnasium wurde ein Ersatz-Sportstättenplan aufgestellt der nach und nach fortgeschrieben wird. Bitte die Änderungen beachten! [mehr]

 

24. 12. 2019: Die Schulleitung des Roswitha-Gymnasium hat auch für uns sehr überraschend die sofortige Sperrung der Turnhalle 5, Gymnasium Bismarckstr. für alle Sporttreibenden verfügt. Grund: ... [mehr]

 

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